Dringend

Unfallgegner fährt weg – Fahrerflucht

Der Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Beweise sichern, Polizei rufen, eigene Haftpflicht informieren.

5 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Polizei rufen

Melden Sie den Vorfall sofort der Polizei, damit eine Unfallaufnahme erfolgen kann. Dies ist entscheidend für die Ermittlungen.

2

Beweise sichern

Machen Sie Fotos vom Schaden und der Umgebung. Notieren Sie sich Zeugen und deren Kontaktdaten.

3

Kfz-Haftpflichtversicherung informieren

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind, um den Vorgang zu dokumentieren.

4

Unfallbericht erstellen

Fertigen Sie einen detaillierten Bericht über den Unfallhergang für Ihre Unterlagen und die Versicherung an.

5

Rechtsanwalt einschalten

Erwägen Sie die Beauftragung eines Anwalts, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, insbesondere wenn der Täter nicht ermittelt wird.

Lösung

Sofort tun: Polizei rufen und Beweise sichern!

Wenn der Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, handelt es sich um Fahrerflucht gemäß § 142 StGB. In einem solchen Fall ist es entscheidend, schnell zu handeln, um den Sachverhalt zu dokumentieren und die Chancen auf eine erfolgreiche Schadensregulierung zu erhöhen.

Wichtige Schritte nach Fahrerflucht

  • Rufen Sie umgehend die Polizei, um den Vorfall zu melden. Die Beamten nehmen den Unfall auf und leiten Ermittlungen ein.
  • Sichern Sie Beweise: Machen Sie Fotos vom Unfallschaden, der Umgebung und notieren Sie sich mögliche Zeugen.
  • Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über den Vorfall, auch wenn Sie selbst nicht schuld sind.
  • Erstellen Sie einen detaillierten Unfallbericht für Ihre Unterlagen und die Versicherung.
  • Erwägen Sie die Einschaltung eines Anwalts, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, insbesondere wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann.

Die Polizei wird versuchen, den Unfallverursacher zu ermitteln. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kann Ihnen bei der Regulierung des Schadens helfen. Bei einer Vollkaskoversicherung können Sie auch eigene Schäden geltend machen, allerdings kann dies zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse führen.

Wir helfen Ihnen weiter

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsnachweis
  • Unfallbericht
  • Fotos vom Unfallort

Kosten

  • Gutachten ca. 300-800 Euro
  • Rechtsberatung ca. 150-300 Euro pro Stunde
  • Selbstbeteiligung Vollkasko abhängig vom Vertrag, meist 150-500 Euro

Wichtige Fristen

  • Binnen 24 Stunden: Polizei informieren
  • Binnen 7 Tagen: Versicherung informieren
  • Binnen 3 Monaten: Schaden regulieren lassen