Unfall mit Totalschaden – was nun?

Das Gutachten ergibt einen Totalschaden. Die Abwicklung zwischen Restwert, Wiederbeschaffungswert und Abmeldung muss korrekt erfolgen.

6 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Unfallbericht erstellen

Erstellen Sie einen Unfallbericht und klären Sie die Schuldfrage. Dies ist wichtig für die Regulierung durch die Versicherung.

2

Gutachten einholen

Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens, um den Wiederbeschaffungswert und den Restwert zu ermitteln.

3

Versicherung informieren

Melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung zur Regulierung.

4

Entscheidung über Fahrzeug

Entscheiden Sie, ob Sie das Fahrzeug veräußern oder fiktiv abrechnen möchten und informieren Sie die Versicherung.

5

Fahrzeug abmelden

Melden Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, um unnötige Kosten zu vermeiden.

6

Ersatzfahrzeug beschaffen

Nutzen Sie den Wiederbeschaffungswert zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

Lösung

Ein Unfall mit einem wirtschaftlichen Totalschaden stellt viele Autofahrer vor Herausforderungen. Zunächst gilt es, die Begriffe zu klären: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Der Restwert ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug noch hat. Die Regulierung erfolgt meist über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die eigene Vollkaskoversicherung, falls diese abgeschlossen wurde.

Unfallabwicklung

Nach einem Unfall sollten Sie die Schuldfrage klären und einen Unfallbericht anfertigen. Ein Gutachten eines Sachverständigen ist notwendig, um den Wiederbeschaffungswert und den Restwert zu ermitteln. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt dann die Regulierung.

  • Prüfen Sie den Wiederbeschaffungswert und den Restwert im Gutachten.
  • Entscheiden Sie, ob Sie das Fahrzeug veräußern oder fiktiv abrechnen möchten.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung über die Entscheidung.

Abmeldung und Ersatzbeschaffung

Nach der Regulierung sollten Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Dies ist gemäß § 14 FZV erforderlich. Bei der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs können Sie den Wiederbeschaffungswert nutzen, um ein neues Fahrzeug zu erwerben.

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gutachten des Sachverständigen
  • Unfallbericht
  • Versicherungsunterlagen

Kosten

  • Abmeldekosten ca. 10-20 Euro
  • Gutachtenkosten ca. 300-800 Euro
  • Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro

Wichtige Fristen

  • Binnen 7 Tagen: Unfall der Versicherung melden
  • Binnen 14 Tagen: Gutachten einholen
  • Binnen 30 Tagen: Fahrzeug abmelden