Nach einem Unfall – Schritt für Schritt
Sie waren in einen Unfall verwickelt. Die richtige Reihenfolge der Schritte sichert Ansprüche und vermeidet rechtliche Nachteile.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Unfallstelle sichern
Stellen Sie das Warnblinklicht an und platzieren Sie ein Warndreieck, um die Unfallstelle abzusichern.
Polizei rufen
Kontaktieren Sie die Polizei unter 110, um den Unfall aufnehmen zu lassen, insbesondere bei Personenschäden.
Unfallbericht erstellen
Notieren Sie alle relevanten Informationen, einschließlich der Daten der Unfallbeteiligten und Zeugen.
Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung.
Gutachten einholen
Lassen Sie bei erheblichem Sachschaden ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen.
Schadensregulierung klären
Arbeiten Sie mit der Versicherung des Unfallverursachers zusammen, um die Regulierung des Schadens zu klären.
Lösung
Sofort tun: Unfallstelle sichern und Polizei rufen.
Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu unternehmen. Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern, indem Sie das Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen. Bei Personenschäden oder erheblichem Sachschaden ist die Polizei zu verständigen. Dies ist nicht nur ratsam, sondern gemäß § 34 StVO auch verpflichtend, um den Unfall zu protokollieren. Die Regulierung des Schadens hängt von der Schuldfrage ab, die durch die Polizei und die Versicherungen geklärt wird.
Unfallbericht und Versicherungsinformation
Ein Unfallbericht sollte direkt am Unfallort erstellt werden. Notieren Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen sowie die Versicherungsdaten. Eine Meldung an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss unverzüglich erfolgen, um den Schaden zu regulieren. Bei einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug kann ein Gutachten erforderlich sein, um den Wiederbeschaffungswert oder die Wertminderung zu ermitteln.
Schadensregulierung
Die Schadensregulierung erfolgt durch die Versicherung des Unfallverursachers. Hierbei kann eine fiktive Abrechnung oder die Reparatur in einer Werkstatt gewählt werden. Beachten Sie die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB, die Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert des Fahrzeugs berücksichtigt.
- Unfallstelle sichern und Polizei verständigen
- Unfallbericht erstellen und Versicherungsdaten austauschen
- Schaden unverzüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung melden
- Gutachten bei erheblichem Schaden einholen
- Schadensregulierung mit der Versicherung klären
Wir helfen Ihnen weiter
Jetzt startenBenötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsnachweis
- Unfallbericht
Kosten
- Gutachten ca. 300-800 Euro
- Polizeieinsatz kostenlos
- Reparaturkosten je nach Schadenhöhe
- Anwaltliche Beratung ca. 200-500 Euro
- Mietwagen nach Unfall ca. 50-100 Euro pro Tag
Wichtige Fristen
- Unverzüglich: Unfall der Versicherung melden
- Binnen 7 Tagen: Unfallbericht erstellen
- Binnen 2 Wochen: Gutachten einholen
- Binnen 6 Monaten: Schadensregulierung abschließen