Dringend

Nach einem Unfall – Schritt für Schritt

Sie waren in einen Unfall verwickelt. Die richtige Reihenfolge der Schritte sichert Ansprüche und vermeidet rechtliche Nachteile.

6 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Unfallstelle sichern

Stellen Sie das Warnblinklicht an und platzieren Sie ein Warndreieck, um die Unfallstelle abzusichern.

2

Polizei rufen

Kontaktieren Sie die Polizei unter 110, um den Unfall aufnehmen zu lassen, insbesondere bei Personenschäden.

3

Unfallbericht erstellen

Notieren Sie alle relevanten Informationen, einschließlich der Daten der Unfallbeteiligten und Zeugen.

4

Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung.

5

Gutachten einholen

Lassen Sie bei erheblichem Sachschaden ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen.

6

Schadensregulierung klären

Arbeiten Sie mit der Versicherung des Unfallverursachers zusammen, um die Regulierung des Schadens zu klären.

Lösung

Sofort tun: Unfallstelle sichern und Polizei rufen.

Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu unternehmen. Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern, indem Sie das Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen. Bei Personenschäden oder erheblichem Sachschaden ist die Polizei zu verständigen. Dies ist nicht nur ratsam, sondern gemäß § 34 StVO auch verpflichtend, um den Unfall zu protokollieren. Die Regulierung des Schadens hängt von der Schuldfrage ab, die durch die Polizei und die Versicherungen geklärt wird.

Unfallbericht und Versicherungsinformation

Ein Unfallbericht sollte direkt am Unfallort erstellt werden. Notieren Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen sowie die Versicherungsdaten. Eine Meldung an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss unverzüglich erfolgen, um den Schaden zu regulieren. Bei einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug kann ein Gutachten erforderlich sein, um den Wiederbeschaffungswert oder die Wertminderung zu ermitteln.

Schadensregulierung

Die Schadensregulierung erfolgt durch die Versicherung des Unfallverursachers. Hierbei kann eine fiktive Abrechnung oder die Reparatur in einer Werkstatt gewählt werden. Beachten Sie die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB, die Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert des Fahrzeugs berücksichtigt.

  • Unfallstelle sichern und Polizei verständigen
  • Unfallbericht erstellen und Versicherungsdaten austauschen
  • Schaden unverzüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung melden
  • Gutachten bei erheblichem Schaden einholen
  • Schadensregulierung mit der Versicherung klären

Wir helfen Ihnen weiter

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsnachweis
  • Unfallbericht

Kosten

  • Gutachten ca. 300-800 Euro
  • Polizeieinsatz kostenlos
  • Reparaturkosten je nach Schadenhöhe
  • Anwaltliche Beratung ca. 200-500 Euro
  • Mietwagen nach Unfall ca. 50-100 Euro pro Tag

Wichtige Fristen

  • Unverzüglich: Unfall der Versicherung melden
  • Binnen 7 Tagen: Unfallbericht erstellen
  • Binnen 2 Wochen: Gutachten einholen
  • Binnen 6 Monaten: Schadensregulierung abschließen