Dringend

Unfall im Ausland – Besonderheiten

Ein Unfall außerhalb Deutschlands erfordert besondere Formulare (Europäischer Unfallbericht), Green Card und die Kontaktaufnahme mit dem Zentralruf der Autoversicherer.

5 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Unfallstelle sichern und Polizei rufen

Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie die örtliche Polizei, um den Unfall zu dokumentieren.

2

Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus und tauschen Sie Informationen mit dem Unfallgegner.

3

Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren

Rufen Sie den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 an, um die Versicherung des Unfallgegners zu ermitteln.

4

Eigene Versicherung informieren

Setzen Sie Ihre eigene Versicherung unverzüglich über den Unfall in Kenntnis.

5

Gutachter beauftragen

Erwägen Sie, einen Gutachter zu beauftragen, um den Schaden zu dokumentieren.

Lösung

Sofort tun: Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe, falls erforderlich. Kontaktieren Sie die örtliche Polizei und dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos.

Ein Verkehrsunfall im Ausland kann schnell zu einer Herausforderung werden. Es ist wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen, um die Regulierung des Schadens zu erleichtern. Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern und, falls nötig, Erste Hilfe leisten. Rufen Sie die Polizei, um den Unfall offiziell zu dokumentieren. Dies ist in vielen Ländern Pflicht und hilft bei der späteren Regulierung.

Wichtige Dokumente und Kontakte

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus und tauschen Sie alle relevanten Informationen mit dem Unfallgegner aus. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen. Die Grüne Versicherungskarte kann im Ausland hilfreich sein, um Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

  • Kontaktieren Sie den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600, um die Versicherung des Unfallgegners zu ermitteln.
  • Informieren Sie Ihre eigene Versicherung unverzüglich über den Unfall.
  • Erwägen Sie die Hinzuziehung eines Gutachters, um den Unfallschaden zu dokumentieren.

Versicherung und Regulierung

In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens im Ausland. Bei einem Wildunfall oder einem Schaden durch höhere Gewalt kann die Teilkaskoversicherung greifen. Prüfen Sie, ob ein Kfz-Schutzbrief oder eine Mallorca-Police vorhanden ist, die zusätzliche Leistungen im Ausland bieten.

Bei der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie alle Dokumente und Belege sorgfältig aufbewahren, um die Schadenregulierung zu erleichtern. Beachten Sie, dass die Schadensminderungspflicht gilt, d.h., Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten.

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Europäischer Unfallbericht
  • Grüne Versicherungskarte
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Kosten

  • Gebuehr Gutachter ca. 150-300 Euro
  • Telefonkosten Zentralruf kostenlos
  • Polizeigebuehr im Ausland variabel, je nach Land

Wichtige Fristen

  • Binnen 24 Stunden: Eigene Versicherung informieren
  • Sofort: Polizei am Unfallort rufen
  • Binnen 7 Tagen: Unfallbericht einreichen