Halter verstorben – was müssen Angehörige tun?
Nach dem Tod des Halters muss entschieden werden: übernehmen, verkaufen oder abmelden. Versicherung und Steuer laufen zunächst weiter.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Versicherung informieren
Kontaktieren Sie die Kfz-Versicherung des Verstorbenen, um den Todesfall zu melden und den Vertrag anzupassen oder zu kündigen.
Zulassungsstelle benachrichtigen
Melden Sie den Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle innerhalb von drei Monaten (§ 13 FZV).
Erbschein oder Nachweis besorgen
Beschaffen Sie einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis, um die Fahrzeugübernahme oder den Verkauf zu legitimieren.
Fahrzeug ummelden oder abmelden
Entscheiden Sie, ob das Fahrzeug übernommen, verkauft oder abgemeldet werden soll, und führen Sie die entsprechenden Schritte durch.
Lösung
Wenn der Halter eines Fahrzeugs verstirbt, stehen die Angehörigen vor mehreren Aufgaben, die im Rahmen der Erbfolge zu erledigen sind. Zunächst muss entschieden werden, ob das Fahrzeug übernommen, verkauft oder abgemeldet werden soll. Die Versicherung und die Kfz-Steuer laufen zunächst weiter, bis eine Entscheidung getroffen und umgesetzt wurde.
Erste Schritte nach dem Todesfall
Nach dem Tod des Fahrzeughalters sollte der Erbe oder die Erbengemeinschaft schnell handeln, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zunächst ist es wichtig, die Versicherung über den Todesfall zu informieren. Der Versicherer kann den Vertrag auf den Erben umschreiben oder beenden. Auch die Zulassungsstelle muss über den Halterwechsel informiert werden. Gemäß § 13 FZV ist die Ummeldung innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall vorzunehmen.
Fahrzeug übernehmen oder verkaufen
- Übernahme: Möchte ein Erbe das Fahrzeug übernehmen, muss er es auf seinen Namen ummelden. Dazu sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis erforderlich.
- Verkauf: Soll das Fahrzeug verkauft werden, muss der Erbe sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig sind, um den Verkauf reibungslos abzuwickeln.
- Abmeldung: Wird das Fahrzeug nicht mehr benötigt, sollte es bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden, um die Steuer- und Versicherungspflicht zu beenden.
Rechtliche und praktische Fristen
Nach § 13 FZV muss die Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb von drei Monaten erfolgen. Bei einem Verkauf oder einer Abmeldung sollte dies ebenfalls zeitnah geschehen, um laufende Kosten zu vermeiden. Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit der Abmeldung des Fahrzeugs.
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Jetzt startenBenötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis
Kosten
- Erbschein je nach Nachlasswert, ca. 100-300 Euro
- Abmeldegebuehr ca. 10-20 Euro
- Ummeldungskosten ca. 20-40 Euro
- Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro
Wichtige Fristen
- Binnen 3 Monaten: Fahrzeug ummelden (§ 13 FZV)
- Sofort: Versicherung über Todesfall informieren
- Zeitnah: Fahrzeug abmelden bei Nichtnutzung