Fahrzeug geerbt – Ummeldung organisieren

Sie haben ein Fahrzeug geerbt. Bis zur Ummeldung gelten Sondervorschriften. Erbschein oder notarielles Testament sind in der Regel Voraussetzung.

4 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Erbschein oder Testament besorgen

Beschaffen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis für die Erbschaft.

2

Zulassungsstelle aufsuchen

Melden Sie den Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle an. Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit.

3

Versicherung informieren

Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und melden Sie den Halterwechsel, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

4

Gültigkeit der HU prüfen

Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug über eine gültige HU verfügt, da dies für die Ummeldung erforderlich ist.

Lösung

Wenn Sie ein Fahrzeug geerbt haben, ist es wichtig, die Ummeldung ordnungsgemäß durchzuführen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Zunächst müssen Sie die Erbschaft nachweisen können, was in der Regel durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament erfolgt. Laut § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Sie verpflichtet, den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Bis zur Ummeldung dürfen Sie das Fahrzeug nutzen, jedoch sollten Sie die Versicherung und die Kfz-Steuer im Auge behalten.

Vorgehensweise bei der Ummeldung

Um das geerbte Fahrzeug umzumelden, benötigen Sie einige Dokumente und müssen bestimmte Schritte befolgen. Die Ummeldung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Beachten Sie, dass für die Ummeldung Gebühren anfallen können und die Versicherung über den Halterwechsel informiert werden muss.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente wie den Erbschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II besitzen.
  • Melden Sie den Halterwechsel unverzüglich bei der Zulassungsstelle an, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Informieren Sie die Versicherung über den Halterwechsel, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Prüfen Sie, ob das Fahrzeug über eine gültige HU verfügt, da dies für die Ummeldung erforderlich ist.

Die Kosten für die Ummeldung können variieren, aber in der Regel fallen Gebühren für die Zulassungsstelle und eventuell für die Kennzeichenprägung an. Beachten Sie die Fristen und stellen Sie sicher, dass alle Formalitäten rechtzeitig erledigt werden.

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Erbschein oder notarielles Testament
  • Versicherungsnachweis

Kosten

  • Erbschein ca. 50-150 Euro
  • Kennzeichenpraegung ca. 20-40 Euro pro Paar
  • Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro

Wichtige Fristen

  • Unverzüglich: Halterwechsel bei Zulassungsstelle melden
  • Binnen 6 Wochen: Versicherung über Halterwechsel informieren