Erbengemeinschaft und Fahrzeug

Mehrere Erben, ein Fahrzeug. Die Zulassung auf eine Person oder die Auflösung der Gemeinschaft erfordert klare Regelungen.

4 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Einvernehmliche Entscheidung treffen

Die Erbengemeinschaft muss gemeinsam entscheiden, wie mit dem Fahrzeug verfahren wird. Ein Verkauf oder die Übernahme durch einen Erben sind mögliche Optionen.

2

Zustimmung der Miterben einholen

Wenn ein Erbe das Fahrzeug übernehmen möchte, muss er die schriftliche Zustimmung aller Miterben einholen.

3

Erforderliche Dokumente vorbereiten

Der übernehmende Erbe benötigt die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen Erbschein oder notarielles Testament und die Zustimmungserklärung der Miterben.

4

Umschreibung bei der Zulassungsstelle

Der Erbe muss die Umschreibung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

Lösung

Wenn ein Fahrzeug Teil einer Erbmasse ist, muss die Erbengemeinschaft entscheiden, wie damit verfahren wird. Zunächst ist zu klären, ob das Fahrzeug verkauft, auf einen Erben zugelassen oder anderweitig genutzt werden soll. Eine einvernehmliche Lösung innerhalb der Erbengemeinschaft ist hierbei entscheidend. Gemäß § 1922 BGB geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf die Erben über, was auch das Fahrzeug umfasst. Die Erbengemeinschaft ist zunächst gemeinschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs.

Optionen für die Erbengemeinschaft

  • Verkauf des Fahrzeugs: Hierbei muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden und den Verkaufserlös entsprechend der Erbanteile aufteilen.
  • Zulassung auf einen Erben: Möchte ein Erbe das Fahrzeug übernehmen, muss die Erbengemeinschaft diesem die Zustimmung erteilen. Der Erbe muss dann das Fahrzeug auf sich ummelden (§ 13 FZV).
  • Fortführung der Nutzung durch die Erbengemeinschaft: Möglich, aber praktisch oft schwierig umzusetzen.

Rechtliche Schritte

Um das Fahrzeug auf einen Erben umzumelden, ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Diese Zustimmung sollte schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Uneinigkeit kann ein Mediator oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um eine Lösung zu finden.

Bei der Zulassungsstelle muss der Erbe, der das Fahrzeug übernehmen möchte, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen Erbschein oder ein notarielles Testament sowie die Zustimmungserklärung der Miterben vorlegen. Die Zulassungsstelle nimmt dann die Umschreibung vor.

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Erbschein oder notarielles Testament
  • Schriftliche Zustimmung der Miterben

Kosten

  • Erbschein abhängig vom Nachlasswert
  • Rechtsanwalt/Mediator nach Vereinbarung
  • Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro

Wichtige Fristen

  • Binnen 6 Wochen: Erbschein beantragen
  • Binnen 3 Monaten: Fahrzeug ummelden