Zwangsabmeldung durch Zulassungsstelle
Die Behörde hat das Fahrzeug zwangsabgemeldet. Ursachen, Folgen und Wege zur Wiederzulassung müssen Sie jetzt kennen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Grund der Zwangsabmeldung klären
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und die Zulassungsstelle, um den Grund der Zwangsabmeldung zu erfahren.
Versicherungslücke schließen
Besorgen Sie eine gültige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung, falls eine Versicherungslücke besteht.
Ausstehende Kfz-Steuer zahlen
Begleichen Sie ausstehende Kfz-Steuern beim Finanzamt, um die Zwangsabmeldung aufzuheben.
Hauptuntersuchung durchführen
Lassen Sie eine Hauptuntersuchung bei einer anerkannten Prüfstelle durchführen, falls diese überfällig ist.
Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle beantragen
Beantragen Sie die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle mit allen erforderlichen Dokumenten.
Lösung
Sofort tun: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und die Zulassungsstelle, um den Grund der Zwangsabmeldung zu klären.
Eine Zwangsabmeldung durch die Zulassungsstelle erfolgt in der Regel aufgrund fehlender Versicherung oder nicht gezahlter Kfz-Steuer. Dies kann erhebliche Folgen haben, da Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Um das Fahrzeug wieder zuzulassen, müssen Sie die Ursache der Abmeldung beheben und die Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle beantragen.
Ursachen der Zwangsabmeldung
Häufige Gründe für eine Zwangsabmeldung sind:
- Nichtzahlung der Kfz-Steuer (§ 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz)
- Versicherungslücke (§ 6 PflVG)
- Fehlende Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Die Zulassungsstelle wird über diese Verstöße informiert und kann Ihr Fahrzeug abmelden (§ 25a StVG).
Folgen der Zwangsabmeldung
Nach einer Zwangsabmeldung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen. Zudem kann es zu Bußgeldern kommen, wenn Sie das Fahrzeug trotzdem bewegen.
Wiederzulassung des Fahrzeugs
Um Ihr Fahrzeug wieder zuzulassen, müssen Sie die Gründe für die Abmeldung beheben. Dies kann die Zahlung ausstehender Kfz-Steuern oder die Vorlage einer gültigen eVB-Nummer umfassen. Anschließend beantragen Sie die Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle.
Jetzt online abmelden
Jetzt startenBenötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gültige eVB-Nummer
- Nachweis über bezahlte Kfz-Steuer
- Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung
Kosten
- Hauptuntersuchung ca. 100-150 Euro
- Versicherungsnachweis kostenlos
- Nachzahlung Kfz-Steuer je nach Rückstand
- Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro
Wichtige Fristen
- Binnen 7 Tagen: Versicherung kontaktieren
- Binnen 14 Tagen: Kfz-Steuer begleichen
- Sofort: Hauptuntersuchung nachholen