Mahnung der Zulassungsstelle – richtig reagieren
Sie haben eine Mahnung wegen fehlender Versicherung, HU oder Kfz-Steuer erhalten. Schnelles Handeln verhindert die Zwangsabmeldung.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Versicherung kontaktieren
Rufen Sie Ihre Kfz-Versicherung an, um den Status Ihrer Police zu klären und eine neue eVB-Nummer zu erhalten, falls erforderlich.
Kfz-Steuer überprüfen
Prüfen Sie beim Finanzamt, ob Rückstände bei der Kfz-Steuer bestehen, und begleichen Sie diese umgehend.
Hauptuntersuchung durchführen
Vereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Prüfstelle, um eine überfällige HU nachzuholen.
Zulassungsstelle informieren
Teilen Sie der Zulassungsstelle die ergriffenen Maßnahmen mit, um die Zwangsabmeldung zu verhindern.
Lösung
Sofort tun: Reagieren Sie umgehend auf die Mahnung der Zulassungsstelle, um eine Zwangsabmeldung zu verhindern.
Wenn Sie eine Mahnung von der Zulassungsstelle erhalten haben, liegt möglicherweise eine Versicherungslücke, eine überfällige Hauptuntersuchung (HU) oder ein Zahlungsrückstand bei der Kfz-Steuer vor. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um die Zwangsabmeldung Ihres Fahrzeugs zu vermeiden. Gemäß § 25a StVG kann die Zulassungsstelle ein Fahrzeug abmelden, wenn keine gültige Versicherung besteht. Ebenso kann eine überfällige HU gemäß § 29 StVZO zu Bußgeldern führen und die Betriebserlaubnis gefährden.
Schritte zur Vermeidung der Zwangsabmeldung
- Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und klären Sie eventuelle Lücken oder Rückstände.
- Überprüfen Sie den Status Ihrer Kfz-Steuerzahlungen beim Finanzamt.
- Vereinbaren Sie umgehend einen Termin zur Hauptuntersuchung, falls diese überfällig ist.
- Informieren Sie die Zulassungsstelle über die ergriffenen Maßnahmen.
Je nach Ursache der Mahnung sind unterschiedliche Schritte erforderlich. Bei einer Versicherungslücke sollten Sie unverzüglich eine neue eVB-Nummer von Ihrer Versicherung anfordern. Bei ausstehender Kfz-Steuer ist die umgehende Begleichung der Rückstände notwendig. Bei einer überfälligen HU sollten Sie schnellstmöglich einen Termin bei einer anerkannten Prüfstelle wie dem TÜV vereinbaren.
Wir helfen Ihnen weiter
Jetzt startenBenötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Nachweis über bezahlte Kfz-Steuer
- HU-Bericht (falls vorhanden)
Kosten
- HU Gebuehr ca. 100-150 Euro
- Versicherungsbeitrag je nach Anbieter
- Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro
- Rueckstaendige Kfz-Steuer je nach Höhe der Rückstände
Wichtige Fristen
- Binnen 7 Tagen: Versicherungslücke schließen
- Binnen 14 Tagen: Kfz-Steuer begleichen
- Sofort: HU-Termin vereinbaren