Auto verkauft – was nun?
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Bis zur Umschreibung durch den Käufer haften Sie für Steuer und Versicherung – Absicherung ist nötig.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Kfz-Versicherung informieren
Teilen Sie Ihrer Kfz-Versicherung den Verkauf des Fahrzeugs mit, um die Versicherungspflicht zu beenden.
Zulassungsstelle über Verkauf informieren
Melden Sie den Verkauf bei der Zulassungsstelle, um den Halterwechsel zu dokumentieren. Dies kann auch online über das i-Kfz-Portal erfolgen.
Kaufvertrag sicher aufbewahren
Bewahren Sie eine Kopie des Kaufvertrags und ein Übergabeprotokoll auf, um im Streitfall Nachweise zu haben.
Frist für Ummeldung beachten
Stellen Sie sicher, dass der Käufer das Fahrzeug innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ummeldet.
Lösung
Beim Verkauf eines Fahrzeugs ist es wichtig, die notwendigen Schritte zur rechtlichen Absicherung zu beachten. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass der Kaufvertrag korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Halterwechsel gemäß § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der zuständigen Zulassungsstelle vorzunehmen. Bis zur Umschreibung haften Sie weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherung des Fahrzeugs. Daher ist es ratsam, den Verkauf unverzüglich zu melden.
Vorgehensweise nach dem Verkauf
- Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf, um Ihre Haftung zu beenden.
- Melden Sie den Verkauf der Zulassungsstelle, um den Halterwechsel zu dokumentieren.
- Bewahren Sie eine Kopie des Kaufvertrags und die Übergabeprotokolle auf.
- Stellen Sie sicher, dass der Käufer die Ummeldung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vornimmt.
Die Meldung des Verkaufs an die Zulassungsstelle kann auch online über das i-Kfz-Portal erfolgen. Dies bietet den Vorteil, dass der Halterwechsel schnell und unkompliziert dokumentiert wird. Beachten Sie, dass der Käufer für die Ummeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigt.
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Jetzt startenBenötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Kaufvertrag
- Übergabeprotokoll
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Kosten
- Online-Meldung kostenlos
- Kfz-Versicherung abhängig vom Vertrag
- Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro
Wichtige Fristen
- Binnen 7 Tagen: Verkauf der Zulassungsstelle melden
- Binnen 14 Tagen: Käufer muss Ummeldung vornehmen