Auto gekauft – Anmeldung und Ummeldung
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Die Ummeldung auf Ihren Namen sollte sofort erfolgen – sonst haften alte Halter und neue Halter gemeinsam.
Schritt-für-Schritt Anleitung
eVB-Nummer von der Versicherung besorgen
Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung, um eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zu erhalten.
Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle für die Ummeldung des Fahrzeugs.
Erforderliche Dokumente zusammenstellen
Stellen Sie alle notwendigen Dokumente wie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, und eVB-Nummer zusammen.
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden
Melden Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle um und zahlen Sie die anfallenden Gebühren.
Neue Kennzeichen prägen lassen
Falls erforderlich, lassen Sie neue Kennzeichen prägen und bringen Sie diese am Fahrzeug an.
Lösung
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs in Deutschland ist es entscheidend, die Ummeldung schnellstmöglich vorzunehmen. Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Sie verpflichtet, den Halterwechsel unverzüglich bei der Zulassungsstelle anzuzeigen. Diese Pflicht besteht, um sicherzustellen, dass die Halterhaftung korrekt auf den neuen Besitzer übergeht. Versäumnisse können dazu führen, dass sowohl der alte als auch der neue Halter für Verkehrsverstöße und Steuerverpflichtungen haften.
Wichtige Schritte zur Ummeldung
- Besorgen Sie sich eine gültige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle zur Fahrzeugzulassung.
- Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit, um die Ummeldung abzuschließen.
Die Gebühr für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle liegt in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Zusätzlich können Kosten für die Kennzeichenprägung anfallen, wenn Sie neue Kennzeichen benötigen. Diese belaufen sich auf etwa 20 bis 40 Euro pro Paar. Denken Sie daran, dass bei einem Halterwechsel auch die Kfz-Steuer neu berechnet wird, da diese an den neuen Halter gebunden ist (§ 5 Kraftfahrzeugsteuerrecht).
Wir helfen Ihnen weiter
Jetzt startenBenötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer
- Kaufvertrag
Kosten
- Kfz-Steuer je nach Fahrzeugtyp
- Kennzeichenpraegung ca. 20-40 Euro pro Paar
- Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro
Wichtige Fristen
- Binnen 7 Tagen: Ummeldung bei der Zulassungsstelle
- Sofort: Versicherungsschutz durch eVB-Nummer sicherstellen