Zulassungsstelle Rosenheim(Stadt)

Westerndorfer Str., 83024 Rosenheim

RO

Die Zulassungsstelle Rosenheim in Bayern befindet sich in der Westerndorfer Str. 88. Hier werden alle Angelegenheiten rund um die Fahrzeugzulassung abgewickelt, einschließlich An-, Ab- und Ummeldungen sowie der Reservierung von Wunschkennzeichen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, viele dieser Vorgänge bequem online zu erledigen, was den Besuch vor Ort erleichtert.

Kontaktdaten
Adresse

Zulassungsstelle Rosenheim(Stadt)
Westerndorfer Str.
83024 Rosenheim

Kontakt

08031-365-1333

08031-365-2040

kfz@rosenheim.de

Die Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt) ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten rund um die Fahrzeugzulassung im Zulassungsbezirk Rosenheim. Gelegen in der malerischen Stadt Rosenheim in Bayern, betreut die Zulassungsstelle sowohl die Stadt als auch den Landkreis Rosenheim. Fahrzeughalter mit dem Kennzeichen RO können hier ihre Fahrzeuge an- und abmelden, Ummeldungen vornehmen sowie technische Änderungen eintragen lassen. Die Zulassungsstelle stellt sicher, dass alle Zulassungsvorgänge gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt werden. Für eine reibungslose Bearbeitung sollten Fahrzeughalter die notwendigen Dokumente wie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer sowie gegebenenfalls ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mitbringen. Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Die Zulassungsstelle ist somit ein wichtiger Partner für die Bürgerinnen und Bürger der Region, um die Mobilität im Alltag sicherzustellen.

Leistungen der Zulassungsstelle

Leistungen der Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt) bietet ein umfassendes Leistungsspektrum rund um die Fahrzeugzulassung an. Zu den Kernaufgaben gehört die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen. Dies umfasst sowohl private als auch gewerbliche Fahrzeuge. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs sind die Vorlage des Personalausweises, der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, der eVB-Nummer sowie das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer erforderlich. Bei der Abmeldung benötigt man den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder.

  • Wunschkennzeichen-Vergabe: Bürger können ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel RO reservieren, um ihrem Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen.
  • Halterwechsel: Bei einem Halterwechsel sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie der Personalausweis des neuen Halters erforderlich.
  • Sonderkennzeichen: Die Zulassungsstelle bietet die Vergabe von Sonderkennzeichen wie Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge an.
  • Kurzzeitkennzeichen: Für Probe- oder Überführungsfahrten können Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
  • Ausfuhrkennzeichen: Diese Kennzeichen sind für die dauerhafte Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland vorgesehen.
  • Technische Änderungen: Änderungen am Fahrzeug, die einer Eintragung bedürfen, wie zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder Änderungen an der Fahrzeugkarosserie, können hier vorgenommen werden. Dazu ist der HU-Bericht erforderlich.

Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Anfahrt und Erreichbarkeit

Die Zulassungsstelle Rosenheim befindet sich in der Westerndorfer Str. 88, 83024 Rosenheim. Sie ist sowohl mit dem öffentlichen Nahverkehr als auch mit dem Auto gut zu erreichen. Für Besucher, die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, gibt es eine gute Anbindung mit Bus und Bahn. Die nächstgelegenen Haltestellen sind in kurzer Gehentfernung zur Zulassungsstelle, sodass eine bequeme Anreise gewährleistet ist.

Für Autofahrer stehen in der Umgebung der Zulassungsstelle öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Diese sind in der Regel kostenpflichtig, bieten jedoch ausreichend Kapazitäten für Besucher der Zulassungsstelle. Es empfiehlt sich, etwas Zeit für die Parkplatzsuche einzuplanen, insbesondere zu Stoßzeiten.

Die Zulassungsstelle ist barrierefrei zugänglich und bietet einen Zugang für Rollstuhlfahrer. Somit ist sichergestellt, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität die Dienstleistungen der Zulassungsstelle ohne größere Hindernisse in Anspruch nehmen können. Sollten Sie spezielle Bedürfnisse oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle gerne zur Verfügung, um Unterstützung zu leisten.

Was mitbringen?

Bei der Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt) sollten Sie je nach Anliegen unterschiedliche Dokumente mitbringen. Hier eine Übersicht der benötigten Unterlagen für die An-, Ab- und Ummeldung Ihres Fahrzeugs:

  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Identitätsnachweis ist bei allen Vorgängen erforderlich, um Ihre Identität zu bestätigen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief): Diese Dokumente sind bei der An- und Ummeldung nötig, um die Fahrzeugdaten zu erfassen und zu aktualisieren. Bei der Abmeldung benötigen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung: Für die An- und Ummeldung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich, die die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nachweist.
  • SEPA-Mandat für Kfz-Steuer: Bei der An- und Ummeldung müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat vorlegen, damit die Kfz-Steuer von Ihrem Konto abgebucht werden kann.
  • HU-Bericht: Falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist, muss bei der An- und Ummeldung der aktuelle Bericht der Hauptuntersuchung (HU) vorgelegt werden.
  • Vollmacht: Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, benötigt die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht sowie deren eigenen Personalausweis oder Reisepass.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs zwischen 30 und 60 Euro liegen können, abhängig von den spezifischen Anforderungen Ihres Anliegens.

Online-Möglichkeiten und i-Kfz

Online-Möglichkeiten / i-Kfz 4.0

Seit 2023 bietet das i-Kfz 4.0-System bundesweit die Möglichkeit, verschiedene Vorgänge rund um die Fahrzeugzulassung online abzuwickeln. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rosenheim können dadurch bequem von zu Hause aus ihre Fahrzeuge abmelden, wiederzulassen, neuzulassen oder umschreiben. Dies spart nicht nur den Besuch bei der Zulassungsstelle, sondern auch wertvolle Wartezeit.

Um die Online-Dienste nutzen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) benötigt. Diese Funktion ermöglicht eine sichere Identifikation im Internet. Darüber hinaus sind die Sicherheitscodes erforderlich, die auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und auf den Kennzeichenschildern zu finden sind.

Für die Nutzung der i-Kfz 4.0-Dienste ist zudem ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erforderlich, das ebenfalls online erteilt werden kann. Abschließend sollte der aktuelle HU-Bericht bereitgehalten werden, insbesondere bei der Wiederzulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs.

Durch diese digitalen Möglichkeiten wird der Verwaltungsprozess erheblich vereinfacht und beschleunigt, was den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Rosenheim zu Gute kommt.

Tipps für Ihren Besuch

Um Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt) so reibungslos wie möglich zu gestalten, beachten Sie bitte die folgenden Tipps:

  • Termin online vereinbaren: Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab einen Termin über das Online-Portal der Stadt Rosenheim zu buchen. Dies reduziert Wartezeiten und sorgt für einen planbaren Ablauf Ihres Besuchs.
  • Dokumente vorab prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente wie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und den aktuellen HU-Bericht vollständig und korrekt vorbereitet haben.
  • Frühe Tageszeiten meiden: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, Stoßzeiten am frühen Morgen zu umgehen und stattdessen spätere Termine zu wählen.
  • Kennzeichenprägung: In der Nähe der Zulassungsstelle befinden sich oft Anbieter für die Prägung von Kennzeichen. Informieren Sie sich im Vorfeld über deren Öffnungszeiten, um unnötige Wege zu vermeiden.
  • EC-Karte für Gebühren: Die anfallenden Gebühren, die in der Regel zwischen 30 und 60 Euro liegen, können bequem mit der EC-Karte beglichen werden. Achten Sie darauf, diese bei Ihrem Besuch mitzuführen.

Häufige Fragen

Frage 1: Wie lange dauert eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle Rosenheim?

Die Dauer einer Ummeldung bei der Zulassungsstelle Rosenheim kann variieren. In der Regel sollten Sie für den gesamten Vorgang etwa 30 bis 60 Minuten einplanen, vorausgesetzt, Sie haben alle notwendigen Dokumente vollständig und korrekt vorbereitet. Dazu gehören der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Beachten Sie, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann, wenn Sie ohne Termin erscheinen oder wenn es ein erhöhtes Besucheraufkommen gibt.

Frage 2: Kann ich mein RO-Kennzeichen behalten, wenn ich umziehe?

Ja, seit der bundesweiten Regelung zur Kennzeichenmitnahme können Sie Ihr RO-Kennzeichen auch dann behalten, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Dies gilt sowohl für Umzüge innerhalb des Zulassungsbezirks Rosenheim als auch für Umzüge in andere Städte oder Bundesländer. Dennoch müssen Sie die Adressänderung bei der zuständigen Zulassungsstelle melden und die Zulassungsbescheinigung Teil I entsprechend aktualisieren lassen. Dadurch bleibt Ihr Kennzeichen erhalten, während der Wohnort offiziell geändert wird.

Frage 3: Welche Online-Vorgänge sind möglich?

Die Zulassungsstelle Rosenheim bietet eine Reihe von Online-Diensten an, die es Ihnen ermöglichen, bestimmte Vorgänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Dazu gehören die Beantragung von Wunschkennzeichen, die Abmeldung eines Fahrzeugs sowie die Reservierung eines Termins. Darüber hinaus können Sie die Gebühren für bestimmte Dienstleistungen online bezahlen. Beachten Sie, dass für die Nutzung dieser Online-Dienste in der Regel eine Anmeldung mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich ist.

Frage 4: Was kostet eine Wunschkennzeichen-Reservierung?

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens bei der Zulassungsstelle Rosenheim kostet in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Diese Gebühr setzt sich aus der eigentlichen Reservierungsgebühr und der Gebühr für das Wunschkennzeichen zusammen. Die genaue Höhe der Kosten kann abhängig von den spezifischen Wünschen und der Dauer der Reservierung variieren. Es ist ratsam, die Reservierung online vorzunehmen, um sich den gewünschten Kennzeichenkombinationen bestmöglich zu sichern.

Frage 5: Brauche ich einen Termin oder kann ich spontan kommen?

Für den Besuch der Zulassungsstelle Rosenheim ist es empfehlenswert, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, ohne Termin zu erscheinen, jedoch kann dies zu erheblichen Verzögerungen führen, insbesondere während Stoßzeiten. Die Terminvereinbarung kann bequem online über das entsprechende Portal der Stadt Rosenheim erfolgen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen zeitnah und effizient bearbeitet werden kann.

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Auf einen Blick
Kennzeichen: RO
Bundesland: Bayern
PLZ: 83024