Zulassungsstelle Gifhorn

Schlossplatz, 38518 Gifhorn

GF

Die Zulassungsstelle Gifhorn befindet sich in der Stadt Gifhorn im Bundesland Niedersachsen. Hier werden alle wichtigen Aufgaben rund um die Fahrzeugzulassung erledigt, wie An-, Ab- und Ummeldungen sowie die Reservierung von Wunschkennzeichen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, viele dieser Vorgänge auch online durchzuführen, was Zeit und Mühe spart.

Kontaktdaten
Adresse

Zulassungsstelle Gifhorn
Schlossplatz
38518 Gifhorn

Kontakt

05371-82-370

05371-82-650

verkehrsamt@gifhorn.de

Die Zulassungsstelle Gifhorn ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten rund um die Fahrzeugzulassung im Landkreis Gifhorn, Niedersachsen. Als Bürger dieses Landkreises können Sie hier eine Vielzahl von Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die für die ordnungsgemäße Anmeldung und Verwaltung Ihres Fahrzeugs notwendig sind. Der Zulassungsbezirk GF umfasst dabei alle Gemeinden und Städte innerhalb des Landkreises, sodass eine einheitliche Verwaltung der Fahrzeugdokumente gewährleistet ist. Egal, ob es sich um die Neuzulassung, Umschreibung oder Abmeldung eines Fahrzeugs handelt, die Zulassungsstelle Gifhorn bietet Ihnen kompetente Unterstützung und Beratung. Bitte beachten Sie, dass für viele Vorgänge spezifische Dokumente wie der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie eine gültige eVB-Nummer erforderlich sind. Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.

Leistungen der Zulassungsstelle

Leistungen der Zulassungsstelle Gifhorn

Die Zulassungsstelle Gifhorn bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung und -verwaltung an. Zu den Kernaufgaben gehört die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen. Hierbei benötigen Sie unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Für Bürger, die ein individuelles Kennzeichen wünschen, bietet die Zulassungsstelle die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel „GF“ zu reservieren. Darüber hinaus können Sonderkennzeichen wie Saisonkennzeichen, historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) und Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen) beantragt werden.

  • Halterwechsel: Bei einem Fahrzeughalterwechsel sind die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie der Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) erforderlich.
  • Kurzzeitkennzeichen: Diese temporären Kennzeichen sind für Überführungs- oder Probefahrten vorgesehen und haben eine Gültigkeit von maximal fünf Tagen.
  • Ausfuhrkennzeichen: Diese Kennzeichen sind für die Ausfuhr eines Fahrzeugs ins Ausland nötig und erfordern zusätzlich einen Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Fahrzeugänderungen: Technische Änderungen am Fahrzeug, die eine Eintragung erfordern, können ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden.
  • Ersatz von Fahrzeugpapieren: Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugpapiere können Ersatzdokumente beantragt werden.

Für die Abwicklung der verschiedenen Dienstleistungen fallen Gebühren an, die je nach Art der Leistung zwischen 30 und 60 Euro liegen können. Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ist bei der Anmeldung eines Fahrzeugs ebenfalls erforderlich.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Anfahrt und Erreichbarkeit

Die Zulassungsstelle Gifhorn befindet sich am Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, und ist sowohl mit dem öffentlichen Nahverkehr als auch mit dem Auto gut erreichbar. Wer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, kann von allen Stadtteilen Gifhorns aus bequem zur Zulassungsstelle gelangen. Es gibt mehrere Buslinien, die Haltestellen in der Nähe des Schlossplatzes anfahren, sodass die Anreise mit dem ÖPNV eine praktische Option darstellt.

Für Besucher, die mit dem Auto anreisen, stehen in der näheren Umgebung der Zulassungsstelle öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Diese bieten ausreichend Platz, um das Fahrzeug sicher abzustellen, während man seine Angelegenheiten in der Zulassungsstelle erledigt. Es wird jedoch empfohlen, ausreichend Zeit für die Parkplatzsuche einzuplanen, insbesondere zu Stoßzeiten, wenn das Verkehrsaufkommen höher sein kann.

Die Zulassungsstelle selbst ist barrierefrei gestaltet und ermöglicht einen einfachen Zugang für Rollstuhlfahrer sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität. Ein ebenerdiger Eingang sowie entsprechende Einrichtungen im Gebäude stellen sicher, dass alle Bürger ihre Anliegen ohne Hindernisse vorbringen können. Insgesamt ist die Zulassungsstelle Gifhorn sowohl hinsichtlich der Anfahrt als auch der Zugänglichkeit gut aufgestellt, um den Bedürfnissen der Besucher gerecht zu werden.

Was mitbringen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Gifhorn an-, ab- oder ummelden möchten, ist es wichtig, die richtigen Unterlagen mitzubringen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der benötigten Dokumente für die jeweiligen Vorgänge:

  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Lichtbildausweis ist in jedem Fall erforderlich, um Ihre Identität nachzuweisen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dieses Dokument wird bei An-, Um- und Abmeldung benötigt, da es die aktuellen Fahrzeugdaten enthält.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs erforderlich, da es den Eigentumsnachweis darstellt. Bei Ummeldungen nur nötig, wenn es sich um einen Halterwechsel handelt.
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung: Eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ist bei der An- und Ummeldung erforderlich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.
  • SEPA-Mandat für Kfz-Steuer: Dieses Lastschriftmandat ist bei der Anmeldung eines Fahrzeugs nötig, um die Kfz-Steuer automatisch von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.
  • HU-Bericht: Der Nachweis über die Hauptuntersuchung ist bei der Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs erforderlich, sofern das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Bei Ummeldungen nur nötig, wenn die HU bald abläuft.
  • Vollmacht: Falls Sie jemanden beauftragen, die Anmeldung für Sie zu erledigen, ist eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweises erforderlich.

Die Gebühren für die Vorgänge variieren je nach Art der Anmeldung und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.

Online-Möglichkeiten und i-Kfz

Online-Möglichkeiten / i-Kfz 4.0

Seit 2023 ist das System i-Kfz 4.0 bundesweit verfügbar und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, zahlreiche Zulassungsvorgänge bequem von zu Hause aus online abzuwickeln. Zu den online möglichen Vorgängen gehören die Abmeldung, Wiederzulassung, Neuzulassung und Umschreibung von Fahrzeugen. Dies spart nicht nur den Besuch der Zulassungsstelle in Gifhorn, sondern auch erhebliche Wartezeiten.

Um die Online-Dienste nutzen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst wird ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion benötigt, um sich sicher und eindeutig im System zu identifizieren. Darüber hinaus müssen die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und auf den Kennzeichenschildern vorhanden sein. Diese Codes sind notwendig, um die Authentizität der Dokumente und der Kennzeichen zu gewährleisten.

Die Nutzung der i-Kfz 4.0-Dienste bietet eine moderne und effiziente Alternative zum herkömmlichen Behördengang und ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Es ist jedoch wichtig, dass alle erforderlichen Dokumente und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Tipps für Ihren Besuch

Tipps für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Gifhorn:

  • Termin online vereinbaren: Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, vorab einen Termin über das Online-Portal der Zulassungsstelle Gifhorn zu buchen. So können Sie Ihren Besuch effizienter planen und lange Wartezeiten umgehen.
  • Dokumente vorab prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente wie den Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer, das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und den aktuellen HU-Bericht vollständig und korrekt mitbringen. Eine vollständige Dokumentation beschleunigt den Vorgang erheblich.
  • Frühe Tageszeiten meiden: Die Erfahrung zeigt, dass es zu Beginn des Tages oft zu einem erhöhten Besucheraufkommen kommt. Planen Sie Ihren Besuch daher eher für die späten Vormittags- oder frühen Nachmittagsstunden ein, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
  • Kennzeichenprägung: In der Nähe der Zulassungsstelle befinden sich häufig Anbieter für die Prägung von Kfz-Kennzeichen. Es ist ratsam, diese Möglichkeit zu nutzen, um Zeit zu sparen und sicherzustellen, dass Ihre Kennzeichen korrekt und rechtzeitig verfügbar sind.
  • EC-Karte für Gebühren mitbringen: Die Gebühren für die Fahrzeugzulassung liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Bringen Sie eine EC-Karte mit, da die Zahlung häufig bargeldlos erfolgt.

Häufige Fragen

Frage 1

Wie lange dauert eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle Gifhorn?

Die Dauer einer Ummeldung bei der Zulassungsstelle Gifhorn kann variieren, abhängig von der aktuellen Auslastung der Behörde. Im Allgemeinen sollten Sie jedoch mit einem Zeitaufwand von etwa 30 bis 60 Minuten rechnen, vorausgesetzt, alle erforderlichen Unterlagen wie der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sind vollständig und korrekt vorbereitet. Es empfiehlt sich, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren.

Frage 2

Kann ich mein GF-Kennzeichen behalten, wenn ich umziehe?

Ja, seit der bundesweiten Einführung der Kennzeichenmitnahme im Jahr 2015 können Fahrzeughalter ihr bestehendes GF-Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten. Dies gilt sowohl bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Gifhorn als auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Wichtig ist, dass die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorgenommen wird. Hierfür sind der Personalausweis und die aktuelle Zulassungsbescheinigung erforderlich.

Frage 3

Welche Online-Vorgänge sind möglich?

Bei der Zulassungsstelle Gifhorn sind verschiedene Online-Vorgänge möglich, die den Bürgern die Abwicklung von Formalitäten erleichtern. Dazu zählen die Neuzulassung, die Umschreibung, die Außerbetriebsetzung sowie die Wiederzulassung eines Fahrzeugs. Zudem können Sie online eine Wunschkennzeichen-Reservierung vornehmen. Für diese Vorgänge benötigen Sie in der Regel die eID-Funktion Ihres Personalausweises und ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp2.

Frage 4

Was kostet eine Wunschkennzeichen-Reservierung?

Die Kosten für die Reservierung eines Wunschkennzeichens bei der Zulassungsstelle Gifhorn belaufen sich auf etwa 10 bis 15 Euro. Diese Gebühr setzt sich aus der eigentlichen Reservierungsgebühr und der Gebühr für die Zuteilung des Wunschkennzeichens zusammen. Bitte beachten Sie, dass die Reservierungsdauer begrenzt ist und eine Verlängerung eventuell zusätzliche Kosten verursachen kann.

Frage 5

Brauche ich einen Termin oder kann ich spontan kommen?

Für einen Besuch bei der Zulassungsstelle Gifhorn wird dringend empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies hilft, Wartezeiten zu reduzieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zwar ist es grundsätzlich möglich, ohne Termin zu erscheinen, allerdings kann dies zu längeren Wartezeiten führen, insbesondere an stark frequentierten Tagen. Termine können bequem online über die Website der Zulassungsstelle gebucht werden.

Lieber online?

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Auf einen Blick
Kennzeichen: GF
Bundesland: Niedersachsen
PLZ: 38518