Zulassungsstelle Anklam

Friedländer Landstraße 21 d, 17389 Anklam

VG

Die Zulassungsstelle Anklam befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern und ist für die Bearbeitung von Kfz-Angelegenheiten im Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig. Hier können Sie Ihr Fahrzeug an-, ab- oder ummelden sowie Wunschkennzeichen reservieren. Besonders ist die Möglichkeit, viele Vorgänge auch online abzuwickeln, was Zeit und Aufwand spart.

Kontaktdaten
Adresse

Zulassungsstelle Anklam
Friedländer Landstraße 21 d
17389 Anklam

Kontakt

03834-8760-3690

03834-8760-93601

kfz@kreis-vg.de

Die Zulassungsstelle Anklam ist die zentrale Anlaufstelle für alle Zulassungsangelegenheiten im Zulassungsbezirk Vorpommern-Greifswald, der mit dem Kennzeichenkürzel VG versehen ist. Gelegen in der historischen Stadt Anklam, Mecklenburg-Vorpommern, bietet die Zulassungsstelle ihre Dienste den Einwohnern von Anklam und der umliegenden Region an. Ob Neuzulassung, Ummeldung oder Abmeldung eines Fahrzeugs – die Zulassungsstelle Anklam stellt sicher, dass alle Formalitäten gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen schnell und effizient abgewickelt werden. Bürgerinnen und Bürger können hier ihre Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die eVB-Nummer für die elektronische Versicherungsbestätigung sowie das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer einreichen. Zudem ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises und des HU-Berichts erforderlich. Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren je nach Art der Zulassung und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.

Leistungen der Zulassungsstelle

Leistungen der Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle Anklam bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung und -abmeldung an. Bürgerinnen und Bürger können hier ihre Fahrzeuge anmelden, abmelden oder ummelden. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs sind unter anderem der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) erforderlich.

  • An-, Ab- und Ummeldung von PKW: Hierbei handelt es sich um die grundlegenden Dienstleistungen, die von der Zulassungsstelle angeboten werden.
  • Wunschkennzeichen-Vergabe: Bürgerinnen und Bürger können sich für ein individuelles Kennzeichen mit dem Kürzel VG entscheiden. Die Reservierung erfolgt in der Regel online oder vor Ort.
  • Halterwechsel: Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters müssen die entsprechenden Dokumente aktualisiert werden. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Personalausweis.
  • Sonderkennzeichen: Die Zulassungsstelle vergibt auch Sonderkennzeichen wie Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge.
  • Kurzzeitkennzeichen: Diese sind für Probefahrten oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands gültig.
  • Ausfuhrkennzeichen: Diese werden benötigt, wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland exportiert werden soll.
  • Technische Änderungen eintragen: Änderungen am Fahrzeug, die die Fahrzeugart oder die technischen Daten betreffen, müssen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
  • Fahrzeugbriefverlust: Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II muss ein Ersatzdokument beantragt werden. Hierfür sind eine eidesstattliche Erklärung und der HU-Bericht erforderlich.

Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Für detaillierte Informationen sollten sich Interessierte direkt an die Zulassungsstelle Anklam wenden.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Anfahrt und Erreichbarkeit

Die Zulassungsstelle Anklam befindet sich in der Friedländer Landstraße 21 d, 17389 Anklam. Diese liegt im Stadtteil Zentrum und ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Für die Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr stehen Ihnen in der Nähe der Zulassungsstelle verschiedene Bus- und Bahnverbindungen zur Verfügung. Die genauen Fahrpläne und Haltestellen entnehmen Sie bitte den Informationen der örtlichen Verkehrsbetriebe, da diese je nach Tageszeit und Wochentag variieren können.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie in der Umgebung der Zulassungsstelle allgemeine Parkmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit der Parkplätze je nach Tageszeit unterschiedlich sein kann, und planen Sie entsprechend etwas Zeit für die Parkplatzsuche ein.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist die Zulassungsstelle barrierefrei zugänglich. Der Zugang für Rollstuhlfahrer ist gewährleistet, sodass alle Besucher die Dienstleistungen der Zulassungsstelle problemlos in Anspruch nehmen können.

Wir empfehlen, sich im Vorfeld über die aktuelle Verkehrssituation zu informieren, um Ihre Anreise entsprechend planen zu können.

Was mitbringen?

Um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Anklam an-, ab- oder umzumelden, müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Die benötigten Unterlagen variieren je nach Art des Vorgangs:

  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiges Ausweisdokument ist bei allen Vorgängen erforderlich, um Ihre Identität zu bestätigen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dieser ist bei An-, Ab- und Ummeldungen notwendig, da er die technischen Daten und die Zulassung des Fahrzeugs nachweist.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Bei der Neuanmeldung und Ummeldung erforderlich, da er den Eigentumsnachweis des Fahrzeugs darstellt.
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung: Diese elektronische Versicherungsbestätigung benötigen Sie bei der An- und Ummeldung, um den aktuellen Versicherungsschutz nachzuweisen.
  • SEPA-Mandat für Kfz-Steuer: Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs ist das SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, um die Kfz-Steuer automatisch abbuchen zu lassen.
  • HU-Bericht: Der Bericht der Hauptuntersuchung ist bei der Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs notwendig, um die Verkehrssicherheit zu belegen. Nicht erforderlich bei Neufahrzeugen.
  • Vollmacht: Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, benötigt die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht sowie deren eigenen Personalausweis oder Reisepass.

Die Gebühren für die verschiedenen Vorgänge liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente im Original vorgelegt werden müssen. Eine vorherige Terminvereinbarung kann den Ablauf vor Ort erleichtern.

Online-Möglichkeiten und i-Kfz

Online-Möglichkeiten / i-Kfz 4.0

Seit 2023 ist das i-Kfz 4.0 bundesweit verfügbar und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, verschiedene Zulassungsvorgänge bequem online abzuwickeln. Dies umfasst die Abmeldung, Wiederzulassung, Neuzulassung sowie die Umschreibung von Fahrzeugen. Damit entfällt der persönliche Besuch bei der Zulassungsstelle, was Zeit und Aufwand spart.

Um die Online-Dienste nutzen zu können, sind einige Voraussetzungen erforderlich. Zunächst benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Diese ermöglicht die sichere Identifikation im Internet. Zudem müssen die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie auf den Kennzeichen vorliegen. Diese Codes sind notwendig, um die Authentizität der Dokumente zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

Die Nutzung der Online-Dienste bietet eine komfortable Alternative zum klassischen Behördengang und reduziert Wartezeiten erheblich. Die Gebühren für die verschiedenen Vorgänge liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro, abhängig von der Art des Anliegens. Mit i-Kfz 4.0 wird der Zulassungsprozess deutlich vereinfacht und an die digitalen Bedürfnisse der Bürger angepasst.

Tipps für Ihren Besuch

Um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle Anklam so reibungslos wie möglich zu gestalten, beachten Sie bitte die folgenden Tipps:

  • Termin online vereinbaren: Nutzen Sie die Möglichkeit, einen Termin über das Online-Portal der Zulassungsstelle zu buchen. Dies spart Ihnen Zeit und sorgt für einen strukturierten Ablauf vor Ort.
  • Dokumente vorab prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig und aktuell dabeihaben. Dazu gehören der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer, das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und der HU-Bericht.
  • Frühe Tageszeiten meiden: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, planen Sie Ihren Besuch außerhalb der Stoßzeiten. Vormittags kann es besonders voll werden, daher sind Termine am frühen Nachmittag oft günstiger.
  • Kennzeichenprägung in der Nähe: Falls Sie neue Kennzeichen benötigen, finden Sie in der Regel Prägewerkstätten in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Dies erleichtert den Prozess der Fahrzeugzulassung erheblich.
  • EC-Karte für Gebühren mitbringen: Die Bezahlung der anfallenden Gebühren (zwischen 30-60 Euro) erfolgt in der Regel bargeldlos. Denken Sie daher daran, Ihre EC-Karte mitzuführen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Frage 1: Wie lange dauert eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle Anklam?

Die Dauer einer Ummeldung bei der Zulassungsstelle Anklam kann je nach Besucheraufkommen variieren. In der Regel sollten Sie etwa 30 bis 60 Minuten einplanen, vorausgesetzt, Sie haben alle erforderlichen Dokumente dabei. Dazu gehören Ihr Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine aktuelle eVB-Nummer sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Um die Wartezeit zu verkürzen, wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren, da dies den Ablauf erheblich beschleunigen kann.

Frage 2: Kann ich mein VG-Kennzeichen behalten, wenn ich umziehe?

Ja, seit 2015 ist es möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands zu behalten. Sollten Sie innerhalb von Anklam oder in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, können Sie Ihr VG-Kennzeichen weiterhin nutzen. Es ist jedoch erforderlich, die Änderung der Adresse bei der Zulassungsstelle zu melden. Dazu müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie einen gültigen Personalausweis vorlegen. Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks Anklam fällt keine Gebühr für die Beibehaltung des Kennzeichens an.

Frage 3: Welche Online-Vorgänge sind möglich?

Die Zulassungsstelle Anklam bietet verschiedene Online-Dienste an, die Ihnen den Gang zur Behörde ersparen können. Dazu gehören die Online-Zulassung von Fahrzeugen, die Beantragung eines Wunschkennzeichens sowie die Reservierung von Terminen. Auch die Abmeldung eines Fahrzeugs kann online durchgeführt werden. Für diese Vorgänge benötigen Sie in der Regel ein gültiges Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion sowie ein entsprechendes Lesegerät. Weiterhin ist eine sichere Verbindung über das Internet erforderlich, um die Datenübertragung zu gewährleisten.

Frage 4: Was kostet eine Wunschkennzeichen-Reservierung?

Die Kosten für eine Wunschkennzeichen-Reservierung bei der Zulassungsstelle Anklam liegen in der Regel zwischen 10 und 15 Euro. Diese Gebühr setzt sich aus der Reservierungsgebühr und der Gebühr für das Wunschkennzeichen selbst zusammen. Bitte beachten Sie, dass die Reservierung eines Wunschkennzeichens für einen begrenzten Zeitraum gültig ist und nach Ablauf dieser Frist eine erneute Reservierung erforderlich sein kann, falls das Kennzeichen nicht zugeteilt wurde.

Frage 5: Brauche ich einen Termin oder kann ich spontan kommen?

Für den Besuch der Zulassungsstelle Anklam wird dringend empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies hilft, lange Wartezeiten zu vermeiden und stellt sicher, dass Ihr Anliegen effizient bearbeitet werden kann. Spontane Besuche sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen, insbesondere an stark frequentierten Tagen. Die Terminvereinbarung kann bequem online über die Webseite der Zulassungsstelle erfolgen. Sollten Sie dennoch ohne Termin erscheinen, wird um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens möglicherweise verzögert wird.

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Auf einen Blick
Kennzeichen: VG
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
PLZ: 17389