Informations-Ratgeber

KFZ-Abmeldung

Fahrzeug abmelden – so funktioniert es offiziell

Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden? Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf, den notwendigen Unterlagen und den Möglichkeiten der Online-Abmeldung über das offizielle i-Kfz-Portal.

Ablauf in 3 Schritten

1
Voraussetzungen prüfen
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben und Ihr Kennzeichen einen Sicherheitscode trägt.
2
Zulassungsstelle finden
Über unser Verzeichnis finden Sie schnell die für Sie zuständige Zulassungsstelle inkl. Öffnungszeiten und Online-Optionen.
3
Offiziell abmelden
Die Abmeldung erfolgt über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle (online) oder vor Ort bei der Behörde.

Wichtig: KFZ-Abmeldung.net ist ein Informationsportal. Die offizielle KFZ-Abmeldung erfolgt ausschließlich über die i-Kfz-Portale Ihrer Zulassungsstelle oder direkt vor Ort. Wir selbst führen keine Behördenvorgänge durch.

Was Sie für die KFZ-Abmeldung benötigen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Beide Kennzeichen mit gültigem Sicherheitscode auf den Stempelplaketten
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Online-Abmeldung: Personalausweis mit Online-Funktion oder ELSTER-Zertifikat
Amtliche Gebühren: Die amtliche Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt je nach Zulassungsstelle und Verfahren in der Regel 7–20 EUR. Die exakten Kosten erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.

Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung

Die amtlichen Gebühren für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs liegen je nach Zulassungsstelle und Verfahren in der Regel zwischen 7 und 20 EUR. Bei der Online-Abmeldung über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle fallen meist niedrigere Gebühren an als beim Behördengang vor Ort. Genaue Preise erfahren Sie direkt bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Die Online-Abmeldung über das i-Kfz-Portal ist in der Regel innerhalb weniger Minuten erledigt. Die offizielle Abmeldebescheinigung erhalten Sie per Post von Ihrer Zulassungsstelle. Bei einigen Behörden ist auch ein digitaler Versand der Bestätigung möglich.

Ja, eine Online-Abmeldung über das offizielle i-Kfz-Portal des Bundes ist möglich. Voraussetzung: Ihr Fahrzeug verfügt über die neuen Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten der Kennzeichen, und Sie können sich digital identifizieren (Personalausweis mit Online-Funktion oder ELSTER-Zertifikat). Die Abmeldung erfolgt direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle Ihres Wohnortes.

Die Abmeldung wird sofort wirksam. Ab dem Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Es besteht keine zeitliche Befristung der Abmeldung; das Fahrzeug bleibt abgemeldet, bis Sie es erneut zulassen.

Sie haben eine Frage zur KFZ-Abmeldung?

Schreiben Sie uns kurz – wir helfen Ihnen mit Informationen zu Ihrer Region und Ihren Möglichkeiten weiter.

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