K Zulassung

Kennzeichenmitnahme

Das Kennzeichen kann bei Umzug behalten werden.

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Die Kennzeichenmitnahme ermöglicht es Fahrzeughaltern in Deutschland, ihr bestehendes Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Diese Regelung vereinfacht den Prozess der Fahrzeugummeldung und reduziert die Kosten, da keine neuen Kennzeichen produziert werden müssen. Die Mitnahme des Kennzeichens ist seit 2015 bundesweit möglich und bietet eine erhebliche Erleichterung, insbesondere für Personen, die häufig den Wohnort wechseln. Sie trägt auch zur Vereinheitlichung und Flexibilität im Zulassungswesen bei, indem sie den bürokratischen Aufwand minimiert.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Kennzeichenmitnahme findet sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), genauer gesagt in § 13, der die Kennzeichenregelungen bei Umzug regelt. Seit der Novellierung der FZV im Jahr 2015 ist es möglich, das Kennzeichen unabhängig vom neuen Wohnort beizubehalten. Die Regelung gilt allerdings nur innerhalb Deutschlands. Bei der Ummeldung muss das Fahrzeug weiterhin bei der zuständigen Zulassungsstelle des neuen Wohnsitzes registriert werden. Hierbei sind die COC-Papiere und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vorzulegen.

Funktionsweise

Um das Kennzeichen bei einem Umzug mitzunehmen, muss der Fahrzeughalter den Wohnsitzwechsel bei der neuen Zulassungsstelle melden. Dabei werden die Fahrzeugdaten in das neue Zulassungsregister übertragen, während das Kennzeichen unverändert bleibt. Notwendig ist die Vorlage von Dokumenten wie dem Personalausweis, dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief. Die Ummeldung kann auch online erfolgen, sofern die neue Zulassungsstelle diesen Service anbietet. Die Online-Zulassung erfordert jedoch einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion.

Praxis und Relevanz

Für Autofahrer bedeutet die Kennzeichenmitnahme eine erhebliche Erleichterung, da sie Kosten für neue Kennzeichen und den damit verbundenen Aufwand sparen. Typische Kosten für ein neues Kennzeichen und die Zulassung liegen zwischen 30 und 50 Euro. Zudem entfällt die Notwendigkeit, bei einem Umzug das Kennzeichen wechseln zu müssen, was insbesondere bei häufigen Wohnortwechseln von Vorteil ist. Die Regelung ist besonders relevant für Halter von Fahrzeugen mit personalisierten oder historischen Kennzeichen, wie beispielsweise einem Jaguar E-Type, deren Originalität erhalten bleiben soll.

Wartung und Verschleiß

Obwohl die Kennzeichenmitnahme keine direkten Auswirkungen auf die Wartung und den Verschleiß eines Fahrzeugs hat, ist es wichtig, dass die Kennzeichen ordnungsgemäß montiert und nicht beschädigt sind. Bei einer Verkehrskontrolle kann ein beschädigtes oder unleserliches Kennzeichen zu Problemen führen. Zudem sollten Halter darauf achten, dass die Siegelplakette intakt ist, da eine beschädigte Plakette erneuert werden muss, was zusätzliche Kosten verursachen kann.