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Herstellergarantie

Die Herstellergarantie ist freiwillig.

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Die Herstellergarantie, auch als Werksgarantie bekannt, ist eine freiwillige Leistung des Fahrzeugherstellers und bietet dem Käufer eines Neuwagens Schutz vor bestimmten Mängeln, die während eines festgelegten Zeitraums oder bis zu einer bestimmten Kilometerleistung auftreten können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung, die verpflichtend ist, gewährt die Herstellergarantie zusätzliche Sicherheit und deckt oft auch Reparaturkosten ab, die über die Pflichtleistungen hinausgehen. Die Laufzeit und der Umfang der Garantie können je nach Hersteller und Modell variieren, typischerweise liegt die Dauer zwischen zwei und sieben Jahren.

Rechtliche Grundlagen

Die Herstellergarantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern basiert auf den individuellen Bedingungen des Herstellers. Während die Gewährleistung in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird und eine Mindestdauer von zwei Jahren ab Kaufdatum umfasst, geht die Herstellergarantie oft darüber hinaus und kann spezifische Leistungen wie kostenfreie Reparaturen oder den Austausch defekter Teile beinhalten. Die genauen Bedingungen, wie etwa Ausschlüsse oder erforderliche Wartungsnachweise, sind in den Garantiebedingungen des Herstellers festgelegt.

Funktionsweise

Die Herstellergarantie tritt in Kraft, sobald der Neuwagen an den Käufer übergeben wird. Sollte innerhalb der Garantiezeit ein Mangel auftreten, der unter die Garantie fällt, übernimmt der Hersteller die Reparaturkosten. Üblicherweise muss der Fahrzeughalter das Auto zu einer autorisierten Werkstatt bringen, um die Garantieansprüche geltend zu machen. Wichtig ist, dass alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen, wie etwa der Austausch von Stossdaempfern oder die Kontrolle der Oelpumpe, termingerecht durchgeführt werden, um den Anspruch auf die Garantie nicht zu verlieren.

Praxis und Relevanz

Für Autofahrer bietet die Herstellergarantie eine wertvolle Absicherung gegen unerwartete Reparaturkosten, insbesondere in den ersten Jahren nach dem Fahrzeugkauf. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine noch bestehende Herstellergarantie ein wichtiges Verkaufsargument sein und sich positiv auf den Haendlerverkaufspreis auswirken. Käufer sollten beim Erwerb eines Fahrzeugs darauf achten, dass alle notwendigen Wartungsarbeiten dokumentiert sind, um Garantieansprüche nicht zu gefährden. Zudem kann eine erweiterte Garantie oder eine Anschlussgarantie erworben werden, um den Schutz nach Ablauf der regulären Herstellergarantie zu verlängern.

Kosten

Die Herstellergarantie selbst verursacht keine direkten Kosten für den Käufer, da sie im Kaufpreis des Fahrzeugs enthalten ist. Allerdings können indirekte Kosten entstehen, wenn notwendige Wartungen oder Inspektionen nicht durchgeführt werden, was zum Verlust der Garantieansprüche führen kann. Eine Gebrauchtwagen-Garantie oder eine Anschlussgarantie hingegen wird oft gegen einen Aufpreis angeboten und kann sich lohnen, um den Fahrzeugwert zu erhalten und unerwartete Reparaturkosten zu vermeiden.

Synonyme

Werksgarantie