B fuehrerschein

Begleitetes Fahren

BF17 erlaubt Fahren ab 17 Jahren mit Begleitung.

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Das Begleitete Fahren, oft als BF17 oder Führerschein mit 17 bezeichnet, ermöglicht es jungen Fahranfängern in Deutschland, bereits ab 17 Jahren am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass eine eingetragene Begleitperson mitfährt. Ziel des Programms ist es, die Fahrpraxis junger Menschen zu steigern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Durch die Begleitung eines erfahrenen Fahrers sollen sich die jungen Fahrer sicherer fühlen und gleichzeitig von der Erfahrung des Begleiters profitieren, um risikoreiches Verhalten zu minimieren. Das Konzept ist ein wichtiger Schritt zur Unfallprävention unter Fahranfängern.

Rechtliche Grundlagen

Das Begleitete Fahren ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Um am BF17 teilzunehmen, müssen die Fahrer die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich absolvieren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland gültig, weshalb im Ausland ein Internationaler Führerschein erforderlich wäre. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Begleitpflicht automatisch, und der Fahrer erhält die reguläre Fahrerlaubnis.

Funktionsweise

Beim Begleiteten Fahren muss der junge Fahrer stets in Begleitung einer eingetragenen Person fahren. Diese Person fungiert als Ratgeber und Unterstützer, greift jedoch nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein. Die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und im Fahrzeugschein eingetragen werden. Es ist wichtig, dass der Begleiter während der Fahrt nüchtern ist, um die Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Das Programm bietet die Möglichkeit, unter realen Bedingungen Fahrpraxis zu sammeln und von den Erfahrungen der Begleitperson zu profitieren.

Praxis und Relevanz

Für viele junge Fahrer ist das Begleitete Fahren eine wertvolle Gelegenheit, sicherer in den Straßenverkehr einzusteigen. Es kann helfen, die Probezeit zu verkürzen, indem es die Unfallhäufigkeit unter Fahranfängern senkt. Typische Herausforderungen für Teilnehmer des BF17 sind die Kosten für die Fahrstunden und die Eintragung der Begleitperson. Zudem muss das Fahrzeug entsprechend versichert sein, da der junge Fahrer als zusätzlicher Fahrer eingetragen werden muss. In der Praxis zeigt sich, dass Teilnehmer des BF17-Programms nach Ablauf der Begleitphase häufig souveräner und sicherer am Straßenverkehr teilnehmen.

Kosten

Die Kosten für das Begleitete Fahren können variieren, abhängig von der Fahrschule und den individuellen Fahrstunden, die benötigt werden. Typischerweise liegen die Gesamtkosten zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Dazu kommen eventuell zusätzliche Gebühren für die Eintragung der Begleitperson im Fahrzeugschein und die Anpassung der Kfz-Versicherung. Es ist ratsam, sich vorab bei der Fahrschule und der Versicherungsgesellschaft über alle anfallenden Kosten zu informieren, um Überraschungen zu vermeiden.

Synonyme

BF17 Fuehrerschein mit 17