Dringend

Kennzeichen gestohlen – Sofortmaßnahmen

Jemand hat Ihre Kennzeichen entwendet. Sie müssen Diebstahl anzeigen, neue Kennzeichen beantragen und bis dahin die Weiterfahrt vermeiden.

4 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Diebstahl bei der Polizei melden

Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und melden Sie den Diebstahl Ihrer Kennzeichen. Lassen Sie sich eine Diebstahlanzeige ausstellen.

2

Versicherung informieren

Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und informieren Sie diese über den Diebstahl der Kennzeichen.

3

Neue Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen

Besuchen Sie die Zulassungsstelle mit der Diebstahlanzeige und den erforderlichen Dokumenten, um neue Kennzeichen zu beantragen.

4

Fahrzeug nicht bewegen

Bewegen Sie Ihr Fahrzeug nicht, bis Sie neue Kennzeichen erhalten haben und diese angebracht sind.

Lösung

Sofort tun: Melden Sie den Diebstahl Ihrer Kennzeichen unverzüglich der Polizei!

Wenn Ihre Kennzeichen gestohlen wurden, ist schnelles Handeln gefragt. Der Diebstahl von Kennzeichen kann nicht nur zu Problemen bei der Identifizierung Ihres Fahrzeugs führen, sondern auch zu Missbrauch durch Dritte. Folgen Sie diesen Schritten, um rechtliche und versicherungstechnische Probleme zu vermeiden.

Diebstahl bei der Polizei melden

Der erste Schritt ist die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei. Dies ist wichtig, um den Verlust offiziell zu dokumentieren und Missbrauch zu verhindern. Die Polizei wird Ihnen eine Diebstahlanzeige ausstellen, die Sie für weitere Schritte benötigen.

Versicherung informieren

Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über den Diebstahl. Dies ist notwendig, um eventuelle Schäden, die durch den Missbrauch Ihrer Kennzeichen entstehen könnten, abzusichern.

Neue Kennzeichen beantragen

Besuchen Sie die Zulassungsstelle, um neue Kennzeichen zu beantragen. Bringen Sie die Diebstahlanzeige der Polizei sowie die erforderlichen Dokumente mit. Die Zulassungsstelle wird Ihnen neue Kennzeichen zuteilen und die alten als gestohlen melden (§ 14 FZV).

Fahrzeug nicht bewegen

Bewegen Sie Ihr Fahrzeug nicht ohne gültige Kennzeichen. Das Fahren ohne Kennzeichen ist gesetzlich untersagt und kann zu Bußgeldern führen (§ 10 FZV).

  • Melden Sie den Diebstahl sofort der Polizei.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung über den Vorfall.
  • Beantragen Sie umgehend neue Kennzeichen bei der Zulassungsstelle.
  • Bewegen Sie das Fahrzeug nicht, bis neue Kennzeichen angebracht sind.

Wunschkennzeichen prüfen

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Diebstahlanzeige der Polizei
  • eVB-Nummer (falls erforderlich)

Kosten

  • Polizeianzeige kostenlos
  • Kennzeichenpraegung ca. 20-40 Euro pro Paar
  • Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro

Wichtige Fristen

  • Sofort: Polizei informieren
  • Binnen 7 Tagen: Versicherung informieren
  • Binnen 14 Tagen: Neue Kennzeichen beantragen