Führerschein abgelaufen – Umtauschpflicht

EU-Umtauschpflicht für alte Papierführerscheine und Kartenführerscheine. Abhängig vom Geburtsjahr und Ausstellungsjahr gelten gestaffelte Fristen.

4 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Fristen überprüfen

Überprüfen Sie anhand Ihres Geburts- und Ausstellungsjahres, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

2

Unterlagen vorbereiten

Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen wie Personalausweis und alten Führerschein für den Umtausch vor.

3

Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes für den Umtausch.

4

Gebühr entrichten

Zahlen Sie die Umtauschgebühr bei der Führerscheinstelle. Die Kosten liegen bei ca. 25 Euro.

Lösung

Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle alten Führerscheine in neue EU-einheitliche Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Dies betrifft sowohl Papierführerscheine als auch ältere Kartenführerscheine. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahr. Ziel ist es, bis 2033 alle Führerscheine in der EU zu vereinheitlichen.

Fristen für den Umtausch

Der Umtausch ist abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers und dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Beispielsweise müssen Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen. Für jüngere Jahrgänge gelten frühere Fristen.

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953-1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959-1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965-1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gelten andere Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr richten.

Vorgehen beim Umtausch

Der Umtausch erfolgt in der Regel bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes. Sie benötigen dazu einige Dokumente und müssen eine Gebühr entrichten. Es ist ratsam, den Umtausch rechtzeitig zu planen, um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden.

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein (Papier oder Karte)

Kosten

  • Passbild ca. 5-10 Euro
  • Umtauschgebuehr ca. 25 Euro
  • Bearbeitungsgebuehr kostenlos

Wichtige Fristen

  • Geburtsjahr 1953-1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959-1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965-1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025