Fahrzeugbrief verloren – ZB II neu beantragen

Der Fahrzeugbrief (ZB II) ist weg. Er ist kein Eigentumsnachweis, aber für Halterwechsel, Verkauf und Finanzierung zwingend nötig.

4 Schritte

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Verlust bei Zulassungsstelle melden

Melden Sie den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der zuständigen Zulassungsstelle und beantragen Sie die Neuausstellung.

2

Erforderliche Dokumente bereitstellen

Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. eine eVB-Nummer zur Zulassungsstelle mit.

3

Aufgebotsverfahren abwarten

Das Aufgebotsverfahren dauert in der Regel einige Wochen. In dieser Zeit wird geprüft, ob das Dokument wieder auftaucht.

4

Neue ZB II abholen

Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens können Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle abholen.

Lösung

Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist ein häufiges Problem, das jedoch mit den richtigen Schritten lösbar ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist zwar kein Eigentumsnachweis, aber sie ist für den Halterwechsel, den Verkauf oder die Finanzierung eines Fahrzeugs unerlässlich. Daher sollte bei Verlust umgehend gehandelt werden, um Verzögerungen bei zukünftigen Transaktionen zu vermeiden.

Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II zu erhalten, müssen Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Der Prozess umfasst in der Regel ein Aufgebotsverfahren, um sicherzustellen, dass das Dokument nicht missbräuchlich verwendet wird. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

  • Informieren Sie die Zulassungsstelle über den Verlust und beantragen Sie die Neuausstellung gemäß § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
  • Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit, um den Prozess zu beschleunigen.
  • Beachten Sie, dass die Neuausstellung kostenpflichtig ist und die Gebühr je nach Zulassungsstelle variieren kann.

Wichtige Hinweise

Während des Aufgebotsverfahrens wird die Zulassungsstelle prüfen, ob das Dokument möglicherweise gefunden oder missbraucht wurde. Dies dient dem Schutz vor Betrug. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.

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Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • eVB-Nummer (falls erforderlich)

Kosten

  • Aufgebotsverfahren kostenlos
  • Kennzeichenpraegung ca. 20-40 Euro pro Paar
  • Gebuehr Zulassungsstelle ca. 30-60 Euro

Wichtige Fristen

  • Binnen 3 Monaten: Ersatzdokumente beantragen