Kaufvertrag Oldtimer
Spezielle Vertragsvorlage für den Kauf eines Oldtimers mit H-Kennzeichen, Historie, Restaurationsstand und Gutachten-Referenz.
Diese Vertragsvorlage dient dem Kauf eines Oldtimers mit H-Kennzeichen. Sie ist für Privatverkäufe geeignet und berücksichtigt besondere Aspekte wie Historie, Restaurationsstand und vorhandene Gutachten. Käufer und Verkäufer sollten alle Angaben sorgfältig prüfen und ausfüllen.
1. Vertragsparteien
Verkäufer: ___________
Anschrift: ___________
Telefon: ___________
E-Mail: ___________
Käufer: ___________
Anschrift: ___________
Telefon: ___________
E-Mail: ___________
2. Fahrzeugbeschreibung
Fahrzeugmarke: ___________
Modell: ___________
Baujahr: ___________
Fahrgestellnummer: ___________
Kennzeichen: ___________
H-Kennzeichen: Ja/Nein
Laufleistung: ___________ km
Farbe: ___________
Motorleistung: ___________ kW
Historie: ___________
Restaurationsstand: ___________
Gutachten-Referenz: ___________
3. Kaufpreis
Kaufpreis: ___________ EUR
Zahlungsart: ___________
Zahlungsdatum: ___________
4. Übergabe
Übergabedatum: ___________
Übergabeort: ___________
Kilometerstand bei Übergabe: ___________
Übergebenes Zubehör: ___________
Anzahl der Schlüssel: ___________
Fahrzeugpapiere (ZB I, ZB II): ___________
Serviceheft: Ja/Nein
5. Gewährleistungsausschluss
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen des Verkäufers. (§ 444 BGB)
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
7. Unterschriften
Ort, Datum: ___________
Unterschrift Verkäufer: ___________
Unterschrift Käufer: ___________
Dieser Vertrag regelt den Verkauf eines Oldtimers zwischen Privatpersonen. Der Gewährleistungsausschluss ist gemäß § 444 BGB zulässig, jedoch nicht bei Arglist oder Personenschäden. Käufer sollten das Fahrzeug vor Vertragsabschluss gründlich prüfen.